Die vertragsmässige Doppelwährung: Ein Vorschlag zur Vollendung der Deutschen Münzreform
Fruher, -als ich erwartet hatte, legten die verbundeten Re- gierungen dem Bundesrathe den Gesetzentwurf, betreffend Aende- rung des Artikel IV des Deutschen Munzgesetzes vom 9. Juli 1873, vor. Da nach meiner Meinung eine Annahme dieses Gesetzes den Zwecken der Goldwahrungspartei wesentlich Vorschub geleistet hatte und die Discussion uber den Gesetzentwurf moeglicherweise zu einer Entscheidung der in der Schwebe befindlichen deutschen Wahrungsverhaltnisse fuhreri koennte, so nahm ich eine abermalige Theilung meines Buches vor und publicire die erste Halfte des zweiten Theiles als zweite Abtheilung. Im Hochsommer hoffe icb dann die dritte, abschliessende Abtheilung nachfolgen lassen zu koennen, in welcher ich die Wahrungsverhaltnisse der Haupt- culturstaaten, so weit sie fur den Bimetallismus in Betracht ko men, besprechen werde. Wahrend die nachfolgenden Blatter unter der Presse waren, fand im Deutschen Reichstage bereits die erste Lesung des oben erwahnten Gesetzentwurfes statt. Die V oraussagungen, die der Leser in den nachfolgenden Ausfuhrungen finden wird, haben hier- bei die vollstal!digste Bestatigung erfahren. Die Anhanger der Goldwahrung schlugen eine Amendirung vor, die das Gesetz fug- lieh zu einem "Gesetz, betreffend Wiederaufnahme der Silber- verkaufe" gemacht hatte. Es zeigte sich aber auch, dass die Vorwort. IV wirthschaftliche Mehrheit des Reichstages sich nicht so ohne W ei- teres dupiren liess, und die Verhandlungen bewiesen, dass die bimetallistische Idee unter unseren Volksvertretern immer mehr an Boden gewinnt.
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Autore:
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Editore:
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Anno:1880
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Rilegatura:Paperback / softback
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Pagine:129 p.
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