Millionäre fahren nicht auf Fahrrädern
Kurz nachdem am 2. Mai 1945 für Berlin die Kapitulationsurkunde unterzeichnet wurde, machte sich die siegreiche Rote Armee nicht nur daran die Trümmer des „1000-jährigen Reiches“ aufzuräumen und die Versorgung der Berliner Bevölkerung zu sichern, sondern organisierte auch Verwaltung, Polizei und Gerichte neu. Bereits am 8. Mai wurde eine Eheschließung registriert, die nach den NS-Rassegesetzen niemals möglich gewesen wäre. Ab 14. Mai verkehrten wieder die ersten U-Bahnzüge. Am 19. Mai begann der neue Magistrat seine Tätigkeit. Der Aufbau der neuen Gerichtsorganisation war zum 1. Juni abgeschlossen, was auch überaus notwendig war, denn in der ausgebluteten, ausgehungerten und zerbombten Stadt wurde geplündert, geraubt und gemordet. Dieses Buch über den Neuaufbau der Berliner Justiz nach dem Zweiten Weltkrieg vermittelt ein lebendiges Bild der Nachkriegszeit. Mit Fotos, Grafiken und anhand von Kriminalfällen stellt der Autor die unmittelbare Nachkriegsgeschichte Berlins anschaulich dar. Das Buch zeigt anhand der Justizgeschichte den Machtkampf zwischen den einstmals Alliierten im beginnenden Kalten Krieg und bietet Einblicke in den von Not geprägten Alltag der hungernden und frierenden Berliner. Fallgeschichten der häufig überlebensnotwendigen „Notstandskriminalität“ von „Otto Normalverbraucher“ ermöglichen einen hervorragenden Zugang zur Situation der Berliner Gesellschaft und Justiz in den ersten Nachkriegsjahren. Erst nach der Justizspaltung 1949 und mit dem Einsatz der neuen Volksrichter änderte sich die Diktion innerhalb der Justiz in gravierender Weise. Eine entscheidende, grundsätzliche Änderung der Rechtsprechung kann allerdings nicht festgestellt werden. Dennoch gab es im Einzelfall auch drastische Strafen, worauf sich der Titel des Buches bezieht. Fahrraddiebe wurden besonders hart bestraft, weil, wie ein Richter urteilte: „allgemein bekannt (ist), daß das Fahrrad wichtigstes Verkehrsmittel unserer werktätigen Bevölkerung ist. Millionäre fahren bekanntlich nicht auf Fahrrädern. Die Tat des Angeklagten ist daher um so verwerflicher.“
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Anno edizione:2017
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